Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
Das Recht auf Arbeit
ist seit der französischen Verfassung von 1793 beschrieben und seit 1948 in der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, dort im Artikel 23, Absatz 1, verankert. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Menschenrechtsdeklaration im „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (ICESCR), zu deutsch: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (oder kurz: „UN-Sozialpakt) anerkannt. Am 16. Dezember 1966 wurde er von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet und ist im Jahr 1976 in Kraft getreten.
Das Recht auf Teilhabe an der Arbeit
für behinderte oder (von Behinderung bedrohter) erkrankter Menschen ist in Artikel 27 der UN- Behindertenkonvention beschrieben mit dem Verweis auf das Recht auf Arbeit (s.o.). Dieser Regelungsgehalt wiederholt und bekräftigt das bereits in Artikel 6 Abs. 1 des UN-Sozialpakts für Jedermann gewährleistete Recht auf Arbeit, sowie die entsprechenden Regelungen in Artikel 11 der UN-Frauenrechtskonvention sowie in Artikel 23 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
In Deutschland ist das Recht auf Teilhabe an der Arbeit in SGB IX §1 sowie §49 und im Bundesteilhabegesetz geregelt. Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen … um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen.
Bei Gefährdung der Teilhabe an Arbeit schreibt der Gesetzgeber betriebliche Maßnahmen vor, um die Teilhabe zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen. Die Maßnahmen werden als „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), beschrieben und sind im Sozialgesetzbuch SGB IX § 167 und § 176 verankert.
Eine Möglichkeit in diesem System ist die Rückführung in die Arbeitsfähigkeit: die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V – Hamburger Modell.
Wertvolle Hilfen, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement BEM umgesetzt werden kann
finden sich bei
der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung DGUV - Information 206-031: Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM ihre Vorstellung für die praktische Umsetzung
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BauA – hier u.a. im „BEM-Kompass“
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hier ebenfalls im „BEM-Kompass“
bei der Industriegewerkschaft IG Metall; FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik; Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz in dem „Online-BEM - Werkzeugkasten Betriebliches Eingliederungsmanagement“, hier findet sich auch eine „Musterbetriebsvereinbarung zum BEM“

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV - Information 206-031: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Quellen und Verweise:
Recht auf Arbeit
WIKIPEDIA https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit
Menschenrechtserklärung https://www.menschenrechtserklaerung.de/recht-auf-arbeit-3664/
Recht auf Teilhabe an der Arbeit
Sozialgesetzbuch IX §1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__1.html
SGB IX §49 Bundesteilhabegesetz BTHG https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/49.html
BTHG Umsetzungsbegleitung https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/
UN Behindertenrechtskonvention https://www.behindertenrechtskonvention.info/arbeit-und-beschaeftigung-3921/
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/teilhabe-am-arbeitsleben/teilhabe-am-arbeitsleben-node.html
betanet / https://www.beta-institut.de/ : Leistungen zur (Förderung der) Teilhabe am Arbeitsleben - Berufliche REHA https://www.betanet.de/berufliche-reha-leistungen.html
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Sozialgesetzbuch SGB IX verankert: Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Abs. 2 SGB IX. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
System zur Rückführung in die Arbeitsfähigkeit: die Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V – Hamburger Modell https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__74.html
WIKIPEDIA Hamburger Modell – Betriebliche (stufenweise) Wiedereingliederung https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)
DGUV Information 206-031: Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM / Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3818
BAuA - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
baua: Praxis - Die Rückkehr gemeinsam gestalten - Wiedereingliederung nach psychischen Krisen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A106
BAuA - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Der "BEM-Kompass" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
>> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) BEM-Kompass https://www.bar-frankfurt.de/themen/arbeitsleben/betriebliches-eingliederungsmanagement/bem-kompass.html
Online-BEM - Werkzeugkasten Betriebliches Eingliederungsmanagement Herausgeber: Industriegewerkschaft IG Metall; FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik; Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz http://online-bem.de/
Hier auch erhältlich: Musterbetriebsvereinbarung_zum_BEM http://online-bem.de/doku.php?id=iii.6.2_dokument_musterbetriebsvereinbarung_zum_bem