Die Erkrankungen sollten an sich so (gut) behandelt werden, daß die Folgen (Kälte bedingte Mikrozirkulationsstörung / Kältempfindlichkeit) klinisch nicht zum Tragen kommen. Für den Fall, daß sie dekompensiert sind, müssen Arbeitgeber*innen i.R. der individuellen Gefährdungsbeurteilung STO- Maßnahmen festlegen, die (Kälteschutz-) PSA ist da nur als letzte Maßnahme empfehlenswert (s.o.).
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