Digitale Anwendungen und Telemedizin in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die digitale Welt ist auch in der Arbeitsmedizin längst angekommen. Nun hat sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA in der Arbeitsmedizinischen Regel 3.4 zu den Rahmenbedingungen geäußert, unter denen das stattfinden soll.
AMR 3.4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge"
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