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Neue DGUV Vorschrift 2 und Regel 100-002 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2

über : (die Betreuung durch)  Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

verständlicher, zielgerichteter, moderner

 

Ziel der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 ist die Verbesserung der betrieblichen Betreuung. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Anpassungen für eine verständlichere, zielgerichtetere und modernere Vorschrift vorgestellt. Diese Klarstellungen helfen bei der rechtssicheren Umsetzung der DGUV Vorschrift 2.

Andrea Kuhn  | Dr. Torsten Kunz |  Dr. Stefan Dreller

 Key Facts

  • Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • Sie wurde überarbeitet und wird unter dem Titel „Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten (Kommentar: für die BGW im Januar 2026 noch nicht in Kraft gesetzt)
  • Um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern, wurde die DGUV Regel 100-002 mit Erläuterungen erstellt (Kommentar: für die BGW im Januar 2026 noch nicht in Kraft gesetzt)

… Nach der Vorgenehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Oktober 2024 hat am 27. und 28. November 2024 die Mitgliederversammlung der DGUV den vorgenehmigten Mustertext der DGUV Vorschrift 2 sowie der dazugehörigen DGUV Regel 100-002 beschlossen. Nun beginnt das Inkraftsetzungsverfahren durch die Vertreterversammlungen der einzelnen Unfallversicherungsträger. Diese werden die trägerspezifischen Vorschriften für ihre Betriebe erlassen, die dann im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten können.

Fazit und Ausblick

 Die betriebliche Betreuung wird durch die Anpassungen in der DGUV Vorschrift 2 deutlich verbessert. Die Anpassungen unterstützten einen zielgerichteten Einsatz von begrenzten Ressourcen, ohne die Standards der betrieblichen Betreuung zu reduzieren. Die neue Struktur unterscheidet klar zwischen einem verpflichtenden Vorschriften- und einem empfehlenden Regelteil. Die Zuordnung der Branchen zu den Betreuungsgruppen wurde aktualisiert, die Abgrenzung von Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung wurde verdeutlicht. Diese Klarstellungen helfen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Ein großer Schritt hin zu einer zeitgemäßen Regelung ist die Ausweitung des Zugangs zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die bisherige Einengung auf vorwiegend technisch geprägte Berufsgruppen entspricht nicht mehr der Realität der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts. Nun können auch Absolventinnen und Absolventen anderer geeigneter Professionen die sicherheitstechnische Fachkunde erwerben. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Beratung zu psychischen Belastungen und deren Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung zu begrüßen. In größeren Betrieben und bei überbetrieblichen Diensten besteht nun die Chance, mit interdisziplinären Teams eine noch passgenauere Betreuung der Betriebe anbieten zu können.

Auch der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei der betrieblichen Betreuung nimmt aktuelle Entwicklungen auf. Die (Arbeits-)Welt ist digitaler geworden, ganz wesentliche Änderungen der Arbeitskultur zeigten sich während und nach der SARS-CoV-2-Pandemie. Betriebliche Betreuung erfordert nicht immer eine Vor-Ort-Präsenz. Sind die betrieblichen Verhältnisse bekannt, kann eine Betreuung auch teilweise digital erfolgen. Damit kann der Bedarf schneller und unkompliziert gedeckt werden und Wegezeiten lassen sich einsparen. Durch die Begrenzung des Einsatzes der Verwendung von digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie bleibt gleichzeitig gewährleistet, dass ein direkter Betriebs- beziehungsweise Beschäftigtenkontakt bestehen bleibt.

Dass Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im regelmäßigenBericht auch Nachweise über Fortbildungen erbringen müssen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, setzt zudem einen klaren Anreiz für lebenslanges Lernen und trägt dazu bei, die Betreuungsqualität zu verbessern.

Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 ist eine wesentliche Grundlage zur Verbesserung der betrieblichen Betreuung gelegt, die nun in den Betrieben „gelebt“ werden muss. Auch die Umsetzung dieser Überarbeitung wird nach einem geeigneten Zeitabstand überprüft und möglicherweise erneut angepasst werden. Damit bleibt die gesetzliche Unfallversicherung auch weiterhin zur Zukunft der betrieblichen Betreuung mit ihren Mitgliedsbetrieben im Gespräch. „

Quelle: DGUV Forum https://forum.dguv.de/ausgabe-1-2025/die-ueberarbeitete-dguv-vorschrift-2-verstaendlicher-zielgerichteter-moderner/

 VBG (Kommentar: Vorschrift 2 in Kraft gesetzt) Info https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeitsschutz-organisieren/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/die-neue-dguv-vorschrift-2

 Verweise:

 →Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 2 November 2024/ aktualisiert Dezember 2025

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/5054/betriebsaerztinnen-und-betriebsaerzte-sowie-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit?c=13

 

Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2: DGUV Regel 100-002 November 2024

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/4914/betriebsaerztinnen-und-betriebsaerzte-und-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit-regel-zur-konkretisierung?c=14

 

Grundlage: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist

https://www.gesetze-im-internet.de/asig/ASiG.pdf

 

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→ BGW Plattform: Betreuungsformen (Regel - , alternative - , Sonderfälle) https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung/betreuungsformen-24978   → Betreuungsform - Suchassistent https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung/betreuungsform-suchassistent

→ Informationen zum "Unternehmer-Modell" https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gut-organisierter-arbeitsschutz/bgw-orga-check/begriffe-bgw-orga-check-glossar/alternatives-betreuungsmodell-unternehmermodell-29752

→ Beispiel  Unternehmer-Modell - Ausbildung und  Betreuung für Arztpraxen durch die Ärztekammer Nordrhein https://www.aekno.de/aerzte/unternehmermodell-arztpraxen

 

Kommentare

gemeinsame Stellungnahme von VDSI und DIE ARBEITSMEDIZIN zum Gesetzesantrag NRW BR-Drs. 735/25  https://vdsi.de/start/news/?news-id=1084  | https://vdsi.de/start/news/?news-id=1087  >>  Stellungnahme https://vdsi.de/media/vdsi_-_die_arbeitsmedizin_-_stellungnahme_-_gesetzesantrag_drs._735_25_nrw.pdf