Neuigkeiten 2021_03 Arbeitsschutz-Kontroll-Gesetz
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Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
Arbeitsschutzkontrollgesetz - ArbSchKonG k.a.Abk.)
- Eingangsformel
- Artikel 1 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
- Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- Artikel 3 Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- Artikel 3a Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- Artikel 4 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
- Artikel 5 Änderung des Bundesmeldegesetzes
- Artikel 6 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Artikel 7 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Artikel 8 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Artikel 9 Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
- Artikel 9b Änderung der Gewerbeordnung
- Artikel 9c Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- Artikel 9d Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
- Artikel 10 Einschränkung eines Grundrechts
- Artikel 11 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Quelle https://www.buzer.de/Arbeitsschutzkontrollgesetz.htm
hier findet sich u.a.
"Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird eine Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingerichtet. "
"Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten sein sollen."
"Die zuständigen Landesbehörden haben bei der Überwachung nach Absatz 1 sicherzustellen, dass im Laufe eines Kalenderjahres eine Mindestanzahl an Betrieben besichtigt wird. Beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 sind im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (Mindestbesichtigungsquote)."
"„Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, kann die zuständige Behörde von den Arbeitgebern oder von den verantwortlichen Personen verlangen, dass das Ergebnis der Abstimmung über die zu treffenden Maßnahmen nach § 8 Absatz 1 schriftlich vorgelegt wird."
Aufgaben des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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