Qualitätsmanagement in Arztpraxen: BAFA-QM-Förderung läuft Ende 2026 aus
50–80 % Zuschuss für Hilfe beim Praxis-QM - Förderung für Qualitätsmanagement-Beratung
Antragstellung nur noch bis zum 31.12.2026 möglich.
Arztpraxen können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Zuschuss in Höhe von 50 % oder 80 % der Bruttokosten für eine externe Qualitätsmanagement-Beratung erhalten.
Förderfähig sein können insbesondere der Neuaufbau eines praxisinternen Qualitätsmanagementsystems, die Aktualisierung vorhandener QM-Unterlagen sowie die Vorbereitung auf Praxisbegehungen, interne Audits oder Zertifizierungsprozesse.
Die aktuelle BAFA-Förderrichtlinie läuft zum 31.12.2026 aus. Eine Verlängerung oder Anschlussförderung für dieses Programm ist nach aktuellem Stand bislang nicht veröffentlicht.
Wichtig: Förderfähig ist die Beratung nur, wenn sie durch eine beim BAFA registrierte Beraterin oder einen beim BAFA registrierten Berater durchgeführt wird und wenn die Praxis die Förderkriterien erfüllt.
Der Förderantrag muss gestellt und das Informationsschreiben abgewartet werden, bevor ein Beratungsvertrag geschlossen oder die Beratung begonnen wird.
Deadline: 31. Dezember 2026
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir.
Tel: +49 1522 2877378 Mail:
Herzlichst Ihre Carola Töpfer
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: Förderung kann jetzt noch genutzt werden
Ein praxistaugliches Qualitätsmanagement ist kein Selbstzweck. Es hilft Arztpraxen, Verantwortlichkeiten klar zu regeln, wiederkehrende Abläufe zu standardisieren und notwendige Nachweise zuverlässig vorzuhalten.
Das betrifft nicht nur die QM-Dokumentation selbst. Qualitätsmanagement unterstützt ganz praktisch bei Themen wie Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz, Notfallorganisation, Medizinprodukten, Risiko- und Fehlermanagement sowie einer sicheren und nachvollziehbaren Patientenversorgung.
Welche QM-Themen können Gegenstand einer Beratung sein?
Eine individuell auf die jeweilige Praxis zugeschnittene QM-Beratung kann beispielsweise unterstützen bei:
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dem Neuaufbau oder der Aktualisierung eines praxisinternen Qualitätsmanagementsystems,
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der Überarbeitung vorhandener QM-Unterlagen,
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der Klärung von Verantwortlichkeiten, Vertretungsregelungen und Schnittstellen,
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der Erstellung oder Anpassung von Arbeits- und Verfahrensanweisungen,
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der Verbesserung von Hygiene-, Arbeitsschutz- und Notfallstrukturen,
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der Vorbereitung auf Praxisbegehungen und interne Audits,
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der Einführung oder Weiterentwicklung eines strukturierten Risiko- und Fehlermanagements,
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der Erstellung nachvollziehbarer Regelungen für Medizinprodukte, Datenschutz und Dokumentation,
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der Weiterentwicklung eines phlebologischen oder gefäßmedizinischen Praxis-QM.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die bloße Erstellung eines QM-Ordners oder einzelner Dokumente. Ziel ist ein QM-System, das zu den tatsächlichen Abläufen der Praxis passt, im Team gelebt werden kann und die organisatorische Sicherheit langfristig stärkt.
Auch die Vorbereitung auf eine Zertifizierung kann Bestandteil einer solchen Beratung sein. Die eigentlichen Zertifizierungskosten sind jedoch nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Standort der Praxis und nach der Erfüllung der individuellen Fördervoraussetzungen.
In den neuen Bundesländern – ausgenommen Berlin und die Region Leipzig – sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss derzeit bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 3.332,00 €.
In den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss derzeit bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.082,50 €.
Ob eine Praxis die Voraussetzungen als kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt und welcher Beratungsumfang sinnvoll ist, sollte vor der Antragstellung individuell geprüft werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wichtig: Erst Antrag stellen (bis spätestens 31.12.2026), dann Beratung beginnen
Für die Förderfähigkeit ist die richtige Reihenfolge entscheidend:
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Förderantrag online beim BAFA stellen
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Informationsschreiben abwarten
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Erst danach Beratungsvertrag abschließen und Beratung beginnen
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Nach Abschluss der Beratung wird die Beraterrechnung und der Beraterbericht und die Verwendungsnachweis-Unterlagen auf der BAFA Plattform hochgeladen, geprüft und die kosten gemäß Förderrichtlinie zurückerstattet.
Ein vorzeitiger Vertragsabschluss oder Beginn der Beratung kann die Förderfähigkeit ausschließen.
Nach Erhalt des Informationsschreibens bleibt in der Regel ein halbes Jahr Zeit, die Beratung umzusetzen und die Verwendungsnachweis-Unterlagen einzureichen. Eine Antragstellung noch im Jahr 2026 kann daher auch dann sinnvoll sein, wenn die konkrete QM-Umsetzung erst im Anschluss erfolgt.
Carola Töpfer
Phlebo-Live Qualitätsmanagement
BAFA ID: 203405
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Weiterführende Informationen zum Aufbau und zur praktischen Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems finden Sie auch auf Home - phlebo-live.de
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Steuer Nr: 237/282/01347
BaFa ID: 203405
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Carola Töpfer
Mitglied der Coregroup der AGA https://aga-dgpl.de/die-arbeitsgemeinschaft-arbeitsmedizin-der-dgp/kerngruppe-core-group.html