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Perspektiven für die Arbeitsmedizin - ganzheitliche abeitsmedizinische Vorsorge - Diskussionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) - besondere Abschnitte

Seite 2 von 3: besondere Abschnitte

BESONDERE Abschnitte:

Arbeitsmedizinische Vorsorge (4.6)

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll die Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit der Beschäftigten erfassen, zur Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen, zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen (§1 ArbMedVV). Die Auswertung so gewonnener arbeitsmedizinischer Erkenntnisse kann wesentliche Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung leisten. Dafür kann die Gesamtheit ausgeübter Tätigkeiten, arbeitsbedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie der Gesundheit der Beschäftigten von Bedeutung sein.

Weil arbeitsmedizinische Vorsorge in der Praxis oft noch allein auf den aktuellen Vorsorgeanlass ausgerichtet ist, wird der AfAMed ein Konzept „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ erarbeiten.

→ 19.12.2022 die AMR 3.3 Ganzheitliche Arbeitsmedizinische Vorsorge" ist publiziert (s.u. Update)

4.3 Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

Eine arbeitsbedingte Erkrankung („work-related disease“) ist anzunehmen, wenn Belastungs- und Gefährdungspotenziale der Arbeitstätigkeit eine Gesundheitsstörung begünstigt, zum Teil verursacht oder verschlimmert haben. Auch das Vorliegen einer individuellen Disposition
kann mitursächlich für arbeitsbedingte Erkrankungen sein. Deshalb muss der
Zusammenhang mit der durchgeführten Tätigkeit - im Gegensatz zu Berufskrankheiten - hier keine definierte rechtliche Qualität erreichen. Versicherungsrechtliche bzw. entschädigungsrechtliche Ansprüche können deshalb nicht abgeleitet werden.


Das ASiG beauftragt Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen.
Praktische Hinweise hierzu  geben die AME „Psychische Gesundheit im Betrieb“ (BMAS 2011), „Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ (2018) und „Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse“ (BMAS 2022).


Die Bedeutung der Arbeitsmedizin bei der Prävention arbeitsbedingter
Zivilisationserkrankungen ist ein bisher in vielen Bereichen noch gering erschlossenes Potenzial (Tautz 2015).

Dabei nehmen die Zivilisationserkrankungen weltweit rasant zu.
Allein für fünf Krankheitsarten - allen voran mentale und Herzkreislauf-Erkrankungen - prognostiziert das Weltwirtschaftsforum bis 2030 eintretende volkswirtschaftliche Verluste in Höhe von 47 Trillionen Dollar.

Diese Erkrankungen überschneiden sich mit dem Spektrum der wichtigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Hier beispielweise zu nennen sind über eine chronische Aktivierung der Stressachse potenziell ausgelöste / verstärkte Erkrankungen - wie beispielsweise Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und muskuloskeletale Beschwerden.

Die Prävention arbeitsbedingter physischer und psychischer Erkrankungen auch in ihren frühen Stadien durch individuelle betriebsärztliche Beratung der Beschäftigten und die betriebsärztliche Beratung der Unternehmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen leisten einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag.

Das Präventionsgesetz (§132f SGB V) erwähnt ausdrücklich „Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte“.

Zur Fokussierung auf die Früherkennung und Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen, zur Ableitung und Vermittlung wirksamer Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Nutzung für die betriebliche Epidemiologie wird die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Leitlinie angeregt.

 

AMR 3.3 : Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
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